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Vom Zusammenspiel der Kataster für Recht, Arbeitsmittel und Gefahrstoffe – das zentrale Element im EHS-Management vorgestellt

Uns von eco COMPLIANCE erreichen immer wieder folgende Anfragen bzw. Anforderungen von Interessenten oder neuen Kunden:

  • „Bitte verknüpfen Sie unsere Anlagen, Maschinen und Apparate mit den relevanten Rechtspflichten.“
  • „Wir möchten sicherstellen, dass wir zu unseren Anlagen alle Pflichten einhalten. Mitarbeiter müssen keine Rechtspflichten zugewiesen bekommen.“
  • „Ein Arbeitsmittelkataster haben wir noch nicht – dieses wird ja nun mit dem Rechtskataster mit erstellt.“
  • „Keine Ahnung, wie die von der Instandhaltung die Prüffristen ermitteln. Mit dem neuen Rechtskataster können wir die endlich mal kontrollieren.“

Diese Erwartungen rücken das Rechtskataster ins Zentrum eines EHS-Managements. Aber ist es tatsächlich sinnvoll, es als zentrales Element eines Managementsystems zu wählen? Wäre dies im Sinne des Managementsystems?

Der Sinn eines Arbeitsschutzmanagementsystems nach ISO 45001 beispielsweise besteht im Wesentlichen darin Chancen und Risiken zu erkennen und anhand dessen Maßnahmen für die Erhöhung der Arbeitssicherheit zu ergreifen. Das würde dafür sprechen die Risiko-Bewertung in den Mittelpunkt zu stellen. Bezogen auf den Arbeitsschutz sind dies die Gefährdungsbeurteilungen.

Beurteilt werden dabei in der Regel

  • Tätigkeiten
  • die Verwendung von Arbeitsmitteln oder
  • die Verwendung von Gefahrstoffen.

Arbeitsmittel sind also Beurteilungsobjekte. Für ganzheitliche Beurteilungen bzw. Risiko-Bewertungen bedarf es einer ausreichenden Informationsgrundlage bzw. Verständnis zu den Arbeitsmitteln. Als Informationsgrundlage von Gefährdungsbeurteilungen dienen

  • Dokumentationen wie
    • Bedienungsanleitungen
    • Pflege-/Wartungsanleitungen
    • Schaltpläne, Funktionsskizzen (Fließbilder)
    • sonstige Hinweise des Lieferanten/Herstellers
  • Sicherheitsdatenblätter und Gefahrstoffkataster
  • das zu nutzende Experten-Know-How von
    • Ihren Mitarbeitern insbesondere von
    • den Anwendern (von Arbeitsmitteln/Gefahrstoffen) bzw. Ausführern (von Tätigkeiten)
    • der Instandhaltung
    • der FaSi und dem
    • Betriebsarzt
    • Toxikologen
    • Lieferanten
    • sachverständigen Dritten
  • das Rechtskataster mit Pflichten zu
    • Prüfungen (Fristen, Qualifikation der Prüfer etc.)
    • Beschaffenheitsanforderungen
    • Organisation (Beauftragungen, Qualifizierung von Mitarbeitern)
    • Verboten (Gefahrstoffe)
    • etc.

Das Rechtskataster als reine Informationsgrundlage für Verantwortliche benötigt keine direkte Verbindung zu einem Arbeitsmittelkataster. Voraussetzung dafür ist, dass sichergestellt ist, dass zu jeder Tätigkeit, jedem Arbeitsmittel und jedem Gefahrstoff mind. eine abdeckende Gefährdungsbeurteilung vorhanden ist.

Automatische Prüfung in mesh:a (hier bei Arbeitsmitteln)

Viel wichtiger ist die direkte Verbindung „Rechtskataster zu Verantwortlichen“, die Gefährdungsbeurteilungen verpflichtend erstellen müssen bzw. sich daran zu beteiligen haben. Leider finden sich dazu in der Praxis häufig folgende Fälle wieder:

  • „Wir lassen die Gefährdungsbeurteilungen von unserer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellen.“
  • „Wir sind doch nur interner Dienstleister. Für die Gefährdungsbeurteilungen ist der Betrieb zuständig.“
  • „Wir von der Instandhaltung machen unsere eigenen Gefährdungsbeurteilungen. Mit denen vom Betrieb haben wir nichts zu tun.“

Die Pflicht zur Erstellung wird durchaus erfüllt, jedoch oftmals nicht die Pflicht zur Zusammenarbeit bzw. zur gemeinsamen Risiko-Bewertung – eine gute Qualität und Konformität sind bei vielen Gefährdungsbeurteilungen dadurch nicht gegeben. Abteilungs- oder gar firmenübergreifende Zusammenarbeit fordert eine Organisation und ihre Unternehmenskultur. Dies ist mitunter anstrengender als Arbeitsmittel mit Rechtspflichten zu verknüpfen…

Ein gutes und individuelles Rechtskataster zeigt Führungskräften und Beauftragte ihre Verantwortung auf. Es rückt den größten Hebel eines EHS-Managements ins „Rampenlicht“:

Im Zentrum eines gesunden EHS-Managements stehen Menschen mit „Lust auf Verantwortung“. Sie formen eine ergebnisorientierte Organisation und eine nachhaltige Unternehmenskultur.

Inwieweit hätte ein Rechtskataster, das Pflichten rein für Maschinen, Anlagen und Apparate aufzeigt, noch einen Mehrwert? Vermeintlich, dass weniger gesucht werden muss, welche Pflichten für das jeweilige Arbeitsmittel gelten? Wer muss dann weniger suchen? Meinen Sie, die Pflichten sind jeweils so unterschiedlich und sie werden noch intensiv bewertet (durch wen?), auch wenn zuvor x-fach die selbe Pflicht aufgeschlagen war? Genügt es nicht übergeordnet, bezogen auf Arbeitsmittelgruppen die Pflichten für die unterschiedlichen Verantwortlichen aufzuzeigen und gleichzeitig im Detail Recherchen im Rechtskataster zu ermöglichen?

Wenn zu jedem Beurteilungsobjekt mind. eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt, müssen Rechtspflichten nicht mit vielen Objekten verknüpft werden, sondern lediglich mit wenigen Verantwortlichen.

Fazit

  • Mitarbeiter, die gemeinsam Risiken bewerten und daraus Maßnahmen ableiten und umsetzen, bilden das Zentrum eines EHS-Managements (nicht ein Rechtskataster oder Sonstiges).
  • Kann Ihr Unternehmen nachweisen, zu jeder Tätigkeit, jedem Arbeitsmittel und jedem Gefahrstoff eine Gefährdungsbeurteilung erstellt zu haben?
  • Wurde in den Gefährdungsbeurteilungen zu Arbeitsmitteln gemeinsam mit der Instandhaltung bewertet, ob die regelmäßigen Kontrollen, Wartungen, Instandhaltungen und Prüfungen ausreichend und gesetzeskonform sind?
  • Wurde in den Gefährdungsbeurteilungen zu Gefahrstoffen geprüft, ob gesetzliche Verwendungsverbote und -bedingungen eingehalten werden?
  • Stehen in Ihrem Unternehmen Mitarbeiter mit „Lust auf Verantwortung“ im Zentrum? Oder geht es mehr um Status, Politik und Macht durch Hierarchie?
  • Unternehmenswerte der Zukunft sind: Verantwortung, Ergebnisse, Respekt und Sinn. Sie führen automatisch zu einer guten Zusammenarbeit mit qualitativ hochwertigen Ergebnissen, die zur Entwicklung und zum Schutz des Unternehmens beitragen.